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   BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 99/99   

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BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 99/99 (https://dejure.org/2000,7487)
BayObLG, Entscheidung vom 17.01.2000 - 2Z BR 99/99 (https://dejure.org/2000,7487)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Januar 2000 - 2Z BR 99/99 (https://dejure.org/2000,7487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21, § 25 Abs. 3, § 27, § 28 Abs. 3
    Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 152/97
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 3787/98
  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 99/99

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 554
  • ZMR 2000, 319
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 99/99
    (3) Soweit der Antragsteller die Position "Instandsetzung und Reparaturen" wegen der darin enthaltenen Rechnung der Firma M. über 7.012,02 DM für Arbeiten am Flachdach beanstandet, ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß diese Kosten in die Jahresabrechnung aufzunehmen waren, weil sie tatsächlich angefallen sind (BGH NJW 1997, 2106 /2108; BayObLGZ 1992, 210/212 und st. Rspr.).

    Etwaige Ersatzansprüche aus Handlungen des Verwalters in dem betreffenden Wirtschaftsjahr, die bei der Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren, sind ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG NZM 1999, 504/505 m.w.N.).

  • BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94

    Überprüfung der Ermächtigung eines Mitberechtigten durch die übrigen, wenn ein

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 99/99
    Eine solche Beschränkung des Stimmrechts kann insbesondere bei sogenannten Mehrhaus-Wohnanlagen in Betracht kommen (BayObLG WuM 1996, 369 und BayObLGZ 1994, 98/101 m.w.N.).

    (2) Für die Abstimmung über die Jahresabrechnung liegen diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht vor, weil die Jahresabrechnung in aller Regel Kosten enthält, die das Gemeinschaftseigentum insgesamt betreffen (BayObLGZ 1994, 98/101).

  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98

    Gerichtliche Durchsetzung eines Rauchverbots, dass in einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 99/99
    Etwaige Ersatzansprüche aus Handlungen des Verwalters in dem betreffenden Wirtschaftsjahr, die bei der Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren, sind ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG NZM 1999, 504/505 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 99/99
    (3) Soweit der Antragsteller die Position "Instandsetzung und Reparaturen" wegen der darin enthaltenen Rechnung der Firma M. über 7.012,02 DM für Arbeiten am Flachdach beanstandet, ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß diese Kosten in die Jahresabrechnung aufzunehmen waren, weil sie tatsächlich angefallen sind (BGH NJW 1997, 2106 /2108; BayObLGZ 1992, 210/212 und st. Rspr.).
  • BayObLG, 29.02.1996 - 2Z BR 142/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Teileigentümer ohne

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 99/99
    Eine solche Beschränkung des Stimmrechts kann insbesondere bei sogenannten Mehrhaus-Wohnanlagen in Betracht kommen (BayObLG WuM 1996, 369 und BayObLGZ 1994, 98/101 m.w.N.).
  • BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88

    Bestätigung der Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 99/99
    Kommen solche Ansprüche in Betracht, entspricht die Entlastung nicht ordnungsmäßiger Verwaltung; der Beschluß darüber ist auf rechtzeitigen Antrag hin für ungültig zu erklären (BayObLG aaO und NJW-RR 1989, 840/841 m.w.N.).
  • KG, 10.03.1993 - 24 W 5506/92

    Haftung des Verwalters für Zahlungen für erkennbar mangelhafte Werkleistungen

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 99/99
    Denn der Verwalter hat, bevor er für die Wohnungseigentümer Zahlungen leistet, sorgfältig zu prüfen, ob die in Rechnung gestellten Leistungen tatsächlich erbracht worden sind; das gilt insbesondere dann, wenn Arbeiten nach Zeitaufwand abgerechnet werden (vgl. KG WE 1993, 197; Staudinger/Bub § 27 Rn. 147).
  • LG München I, 31.01.2011 - 1 S 15378/10

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit einer nur gegen einen Teil der Wohnungseigentümer

    Es kann dabei offen bleiben, ob diese Teilabstimmung von den Grundsätzen des sogenannten Blockstimmrechts (BayObLG NZM 2000, 554; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 25 Rz. 92) gedeckt war oder nicht.
  • OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04

    Wohnungseigentumssache: Abstimmung über Angelegenheiten einer

    Für diese Tagesordnungspunkte verbleibt es daher bei dem Grundsatz, dass alle Wohnungseigentümer zu beschließen haben (vgl. hierzu die bereits vom Landgericht angeführten Entscheidungen BayObLG ZMR 2000, 319, 320 = BayObLGR 2000, 42 = ZWE 2000, 268 und BayObLG ZMR 1994, 338, 339 = NJW-RR 1994, 1236 sowie weiter auch BayObLG ZMR 2001, 209 und Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnr. 100).

    Diese Frage hat lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (dazu unten b)), die im Übrigen auch dann nicht erteilt werden kann, wenn er zu Lasten des Gemeinschaftskontos Ausgaben getätigt hat, die nicht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums insgesamt betreffen und die deshalb in den Einzelabrechnungen nur auf die betroffenen Wohnungseigentümer umzulegen sind (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1997, 2106, 2108; BayObLGZ 1992, 210, 212 f; BayObLG, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93 - und vom 10. März 2004 - 2 Z BR 274/03 - sowie OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 1996 - 20 W 286/95 -, jeweils zitiert nach Juris; BayObLG ZMR 2000, 319, 320; OLG Hamburg ZMR 2003, 128, 129).

  • KG, 26.09.2007 - 24 W 183/06

    Wohnungseigentum: Instandhaltungsrücklage, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

    Ferner sind - neben einer gemeinschaftlichen Instandhaltungsrücklage aller Wohnungseigentümer - getrennte Instandhaltungsrücklagen für jedes Haus zu bilden (vgl. zu Vorstehendem BayObLG WE 1988, 71/72; 1994, 148; ZMR 2000, 319/320; 2003, 213; Häublein, NZM 2003, 785/788 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 3 W 46/04
    Für diese Tagesordnungspunkte verbleibt es daher bei dem Grundsatz, dass alle Wohnungseigentümer zu beschließen haben (vgl. hierzu die bereits vom Landgericht angeführten Entscheidungen BayObLG ZMR 2000, 319, 320 = BayObLGR 2000, 42 = ZWE 2000, 268 und BayObLG ZMR 1994, 338, 339 = NJW-RR 1994, 1236 sowie weiter auch BayObLG ZMR 2001, 209 und Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnr. 100).

    Diese Frage hat lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (dazu unten b)), die im Übrigen auch dann nicht erteilt werden kann, wenn er zu Lasten des Gemeinschaftskontos Ausgaben getätigt hat, die nicht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums insgesamt betreffen und die deshalb in den Einzelabrechnungen nur auf die betroffenen Wohnungseigentümer umzulegen sind (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1997, 2106, 2108 [BGH 06.03.1997 - III ZR 248/95] ; BayObLGZ 1992, 210, 212 f; BayObLG, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93 - und vom 10. März 2004 - 2 Z BR 274/03 - sowie OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 1996 - 20 W 286/95 -, jeweils zitiert nach Juris; BayObLG ZMR 2000, 319, 320; OLG Hamburg ZMR 2003, 128, 129).

  • OLG Nürnberg, 16.08.2013 - 2 U 2379/12

    Untergemeinschaft kann Bauträger nicht auf Kostenvorschuss verklagen!

    Auch aus der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17.01.2000 (2 Z BR 99/99) kann Abweichendes nicht entnommen werden.
  • OLG Hamm, 30.06.2003 - 15 W 151/03

    Auslegung der Teilungserklärung

    Eine solche Beschränkung kann insbesondere bei einer Mehrhausanlage in Betracht kommen (BayObLGZ 1994, 98, 101 = NJW-RR 1994, 1236; NZM 2000, 554).
  • AG Kerpen, 09.05.2005 - 15 II 3/05

    Erschwerung der Ausübung eines Stimmrechtes durch die Wahl des Versammlungsraumes

    So entspricht es allgemeiner Meinung, daß Regelungen in einer Teilungserklärung nicht durch eine jahrelange Übung außer Kraft gesetzt bzw. geändert werden können (vgl. nur PfälzOLG Zweibrücken, Beschluß vom 24.8.1999 - 3 W 164/99 -, ZMR 1999, 853; BayObLG, Beschluß vom 17.1.2000 - 2Z BR 99/99 -, ZMR 2000, 319; Beschluß vom 20.2.2003 - 2Z BR 136/02 -, ZMR 2003, 519; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 17.12.2003 - I-3 Wx 118/03 -, ZMR 2004, 451 - obiter dictum - LG Berlin, Beschluß vom 4.5.2001 - 85 T 364/00 -, ZMR 2003, 61; AG Hamburg-Wandsbek, Beschluß vom 20.1.2004 - 715 II 21/03 -, ZMR 2004, 382).
  • BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00

    Geschäftswert und Beschwerdewert

    c) Ebenfalls eine andere, vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Verwalterbestellung zu unterscheidende Frage ist die, ob bei einer Mehrhausanlage wie hier getrennte Versammlungen einzuberufen und in diesen jeweils über die Jahresabrechnungen von Teilgemeinschaften zu beschließen ist; dies kann aufgrund der Gemeinschaftsordnung oder von bestandskräftigen Eigentümerbeschlüssen der Fall sein (vgl. BayObLGZ 1994, 981101; BayObLG ZMR 2000, 319 f.; Senatsbeschluß vom 25.5.2000, 2Z BR 16100).
  • AG Kerpen, 19.10.2005 - 15 II 3/05

    Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der

    So entspricht es allgemeiner Meinung, daß Regelungen in einer Teilungserklärung nicht durch eine jahrelange Übung außer Kraft gesetzt bzw. geändert werden können (vgl. nur PfälzOLG Zweibrücken, Beschluß vom 24.8.1999 - 3 W 164/99 -, ZMR 1999, 853; BayObLG, Beschluß vom 17.1.2000 - 2Z BR 99/99 -, ZMR 2000, 319; Beschluß vom 20.2.2003 - 2Z BR 136/02 -, ZMR 2003, 519; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 17.12.2003 - I-3 Wx 118/03 -, ZMR 2004, 451 - obiter dictum - LG Berlin, Beschluß vom 4.5.2001 - 85 T 364/00 -, ZMR 2003, 61; AG Hamburg-Wandsbek, Beschluß vom 20.1.2004 - 715 II 21/03 -, ZMR 2004, 382).
  • OLG Nürnberg, 31.07.2013 - 2 U 2379/12

    Klage gegen Bauträger durch Untergemeinschaft unzulässig!

    Auch aus der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17.01.2000 (2 Z BR 99/99) kann Abweichendes nicht entnommen werden.
  • BayObLG, 25.05.2000 - 2Z BR 16/00

    Gemeinschaftsordnung zweier Hausgemeinschaften

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